Gesetze
Gesetz wird geladen …
Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
Versand – umfasst den externen und den internen Versand,
Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,
Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.
Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
die Waren die einschlägigen anderen von den Zollbehörden angewandten Rechtsvorschriften erfüllen.
sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder
Einfuhrabgaben,
die Waren erfüllen die einschlägigen anderen von den Zollbehörden angewandten Rechtsvorschriften, und
sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.