Art. 138 Abs. 2 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Mitgliedstaat teilt die in Absatz 1 genannte Entscheidung zusammen mit dem Zeitpunkt ihrer Anwendung den anderen Mitgliedstaaten, der Kommission sowie der…
Art. 139 Abs. 2 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Zollbehörden können einer Person („zugelassener Versender“) auf Antrag bewilligen, Waren, die im Einklang mit dem TIR-Übereinkommen befördert werden sollen,…
Anhang 1 32009D0477BESCHLUSS DES RATES vom 28. Mai 2009 über die Veröffentlichung einer konsolidierten Fassung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975 mit den seither vorgenommenen Änderungen (2009/477/EG)
Anmerkung: Nur der Wortlaut des TIR-Übereinkommens und seiner Anlagen, der beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als dem Verwahrer des TIR-Übereinkommens…
Erwägungsgrund 73 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch eine Änderung von Anhang 6 des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) , die am 1. Juni 2021 in…
Art. 135 Abs. 3 Buchst. b 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
nach dem TIR-Übereinkommen, sofern sie: