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Um die Geschäftsabläufe zu erleichtern, gleichzeitig jedoch ein angemessenes Niveau bei der Kontrolle der in das oder aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren gewährleisten zu können, ist es wünschenswert, dass die Angaben der Wirtschaftsbeteiligten unter Berücksichtigung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen den Zollbehörden und den anderen an der Kontrolle beteiligten Stellen gemeinsam zugänglich sind. Diese Kontrollen sollten harmonisiert werden, damit der Wirtschaftsbeteiligte die Angaben nur einmal machen muss und die Waren zur selben Zeit und am selben Ort von diesen Behörden kontrolliert werden.
Im Rahmen der Kontrollen nach diesem Abschnitt können die Zollbehörden und andere zuständige Behörden untereinander und mit der Kommission die zur…
Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien sollte mit einer harmonisierten und standardisierten Anwendung der Zollkontrollen durch die…
Um den Erfordernissen der Zollbehörden im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in gleichem Maße Rechnung zu tragen wie dem…
Es ist angebracht zu gewährleisten, dass die zügige Überlassung der Waren die Regel ist, wenn der Wirtschaftsbeteiligte vorab Angaben gemacht hat, die für die…
Die Unternehmer sollten mit den zuständigen Behörden, beauftragten Stellen oder natürlichen Personen, denen bestimmte Aufgaben übertragen wurden,…
Um die Risiken für die Union, ihre Bürger und ihre Handelspartner so gering wie möglich zu halten, sollte die einheitliche Durchführung von Zollkontrollen durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.