Erwägungsgrund 11 32019R1239
Neue digitale Technologien bieten zunehmend Möglichkeiten, die Effizienz des Seeverkehrssektors zu steigern und Verwaltungslasten zu verringern. Damit die Vorteile dieser neuen Technologien so früh wie möglich zum Tragen kommen, sollte die Kommission ermächtigt werden, die technischen Spezifikationen, Normen und Verfahren für das harmonisierte Meldeumfeld im Wege von Durchführungsrechtsakten zu ändern. Dabei sollte den Marktteilnehmern ein Spielraum für die Entwicklung neuer digitaler Technologien eingeräumt werden, und die neuen Technologien sollten auch bei einer Überprüfung dieser Verordnung berücksichtigt werden.