Erwägungsgrund 3 32014R1093
Festgelegt wurde die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe auf Basis der zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe gemäß den Richtlinien 94/35/EG, 94/36/EG und 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie nach Überprüfung der Einhaltung der Artikel 6, 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Zusatzstoffe werden nach Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, in der Liste geführt.