Erwägungsgrund 4 32014R1093
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übertragung der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurde die Verwendung von in bestimmten Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelfarbstoffen aus der genannten Liste ausgeklammert, da zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über die Verwendung und die Notwendigkeit der Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen in aromatisiertem gereiftem Käse, wie grünem und rotem Pestokäse, Wasabikäse und grün marmoriertem Kräuterkäse, vorgelegt wurden.