Erwägungsgrund 8 32014R1093
Roter und grüner Pestokäse machen einen geringen Anteil am Käsemarkt insgesamt aus. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Genehmigung der Verwendung von Echtem Karmin (E 120) in rotem Pestokäse sowie der Verwendung von Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) in rotem und grünem Pestokäse die Gesamtexposition gegenüber beiden Farbstoffen erheblich beeinflussen wird.