Erwägungsgrund 7 32014R1093
Bei der derzeitigen Zulassung von Echtem Karmin (E 120) und von Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) wurde die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI), die 1983 und 1979 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel festgelegt wurde, berücksichtigt.