Erwägungsgrund 6 32014R1137
Es gilt, ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten, um eine bessere Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen für die Unternehmer zu schaffen, die auch für kleine und mittlere Schlachtbetriebe tragfähig sind.