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Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung und Ausbreitung zu verhindern. Die wirksamste und kosteneffizienteste Maßnahme ist häufig die schnellstmögliche Beseitigung der Population, solange die Anzahl der Exemplare noch begrenzt ist. Im Falle, dass eine Beseitigung nicht möglich ist oder die Beseitigungskosten langfristig die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Vorteile überwiegen, sollten Eindämmungs- und Bekämpfungsmaßnahmen angewendet werden. Die Managementmaßnahmen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Umwelt stehen und die biogeografischen und klimatischen Bedingungen in dem betreffenden Mitgliedstaat gebührend berücksichtigen.
Bei der Anwendung von Beseitigungsmaßnahmen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die angewendeten Methoden die vollständige und dauerhafte Beseitigung der…
Die Managementmaßnahmen umfassen tödliche oder nicht tödliche physikalische, chemische oder biologische Maßnahmen zur Beseitigung, Populationskontrolle oder…
Die Managementmaßnahmen sollten jegliche nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermeiden. Die Beseitigung oder das Management…
Prävention ist generell aus ökologischer Sicht wünschenswerter und kostenwirksamer als ein nachträgliches Tätigwerden und sollte Priorität erhalten. Daher…
Invasive gebietsfremde Arten verursachen generell Schäden an Ökosystemen und vermindern die Widerstandsfähigkeit dieser Ökosysteme. Daher sollten angemessene…
Ein Mitgliedstaat kann auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse innerhalb von zwei Monaten nach der Erkennung einer invasiven gebietsfremden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.