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Erzeugnisse, die Qualitätsregelungen der Union oder von den Mitgliedstaaten anerkannten Qualitätsregelungen unterliegen, sollten für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht kommen, da diese Regelungen Verbrauchern Gewissheit über die Qualität und die Merkmale der Erzeugnisse oder des verwendeten Herstellungsverfahrens bieten, einen Mehrwert für die betroffenen Erzeugnisse schaffen und ihre Marktchancen verbessern. Methoden des biologischen Anbaus und das Logo für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse aus Gebieten in äußerster Randlage sollten ebenfalls für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht kommen.
Folgende Regelungen kommen für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht:
Damit die durchgeführten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen tatsächlich greifen, sollten sie in Informations- und Absatzförderungsprogramme eingebunden…
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Ziel dieser Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der Union zu steigern und dadurch eine größere…
Die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sollten nicht auf bestimmte Handelsmarken oder auf einen bestimmten Ursprung ausgerichtet sein. Um jedoch die…
Bei den beihilfefähigen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen handelt es sich um Aktionen, die den Verbraucher zum Kauf von Baumwolle, die unter die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.