Erwägungsgrund 58 32022R2472
Projekte, die im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) finanziert werden, ermöglichen Innovation im Agrarsektor und in ländlichen Gebieten. Staatliche Beihilfen, die Unternehmen gewährt werden, die an Projekten operationeller EIP-Gruppen im Sinne von Artikel 127 der Verordnung (EU) 2021/2115 teilnehmen, haben nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb, insbesondere angesichts der positiven Rolle, die die Beihilfen für den Wissensaustausch insbesondere für lokale und landwirtschaftliche Gemeinschaften spielen, sowie angesichts des kollektiven Charakters der Beihilfen und ihrer relativ geringen Höhe. Diese Projekte sind ihrer Art nach integriert. Sie vereinen meist eine Vielzahl von Akteuren und Sektoren, sodass sich ihre beihilferechtliche Klassifizierung schwierig gestalten kann. Angesichts des lokalen Charakters von individuellen Projekten operationeller EIP-Gruppen, die auf der Grundlage einer über eine öffentlich-private Partnerschaft festgelegten und umgesetzten Mehrjahresstrategie für lokale Entwicklung ausgewählt werden, sowie angesichts ihrer Ausrichtung auf die Gemeinschaft und auf sozial-, umwelt- und klimapolitische Interessen sollten mit der vorliegenden Verordnung bestimmte Schwierigkeiten angegangen werden, die im Rahmen von Projekten operationeller EIP-Gruppen auftreten, damit diese Projekte die Vorschriften für staatliche Beihilfen einfacher erfüllen können.