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Im Zeitraum von 2001 bis 2011 wurden nur 30 % der Mittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für auf Drittlandsmärkte ausgerichtete Maßnahmen eingesetzt, obwohl diese Märkte ein beachtliches Wachstumspotenzial bieten. Es sind daher Bestimmungen erforderlich, um insbesondere durch eine verstärkte finanzielle Unterstützung die Durchführung einer größeren Zahl von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse der Union in Drittländern zu fördern.
die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu…
Diese Verordnung legt die Bedingungen fest, nach denen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse und bestimmte aus Agrarerzeugnissen…
Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsakteuren in verschiedenen Mitgliedstaaten trägt wesentlich zur Wertschöpfung in der Union bei und macht die Vielfalt der…
Ziel dieser Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der Union zu steigern und dadurch eine größere…
Um die Komplementarität zwischen den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 genannten Absatzförderungsmaßnahmen und der Regelung für…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates kann die Union im Binnenmarkt und in Drittländern Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.