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Bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr sollten in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassene Tochterunternehmen nicht berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang und zur Bestimmung der maßgeblichen Gebührenfaktoren einer beaufsichtigten Gruppe sollten teilkonsolidierte Daten für alle Tochterunternehmen und sämtliche Geschäftstätigkeiten, die das Mutterunternehmen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten kontrolliert, zur Verfügung gestellt werden. Die Zusammenstellung solcher teilkonsolidierten Daten kann jedoch kostspielig sein. Beaufsichtigten Unternehmen sollte es daher möglich sein, sich für eine Gebühr zu entscheiden, die auf der Grundlage von Daten auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats und einschließlich der Tochterunternehmen in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten berechnet wird, auch wenn dies zu einer höheren Gebühr führen könnte.
Die Aktiva und den Risikobetrag von in nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und in Drittländern niedergelassenen Tochterunternehmen sollten beaufsichtigte…
Ist ein Kreditinstitut in die Aufsicht auf konsolidierter Basis einbezogen, so sollte die Gebühr auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb teilnehmender…
Die Gebühren sind auf der obersten Konsolidierungsebene innerhalb eines teilnehmenden Mitgliedstaats zu berechnen. Im Falle von Kreditinstituten, die Teil einer…
Zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr, die für jedes beaufsichtigte Unternehmen oder jede beaufsichtigte Gruppe zu entrichten ist, werden die gesamten…
Im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben sollte die EZB über angemessene Ressourcen verfügen. Sie sollte diese Ressourcen auf eine Weise…
Zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr, die für jedes beaufsichtigte Unternehmen und jede beaufsichtigte Gruppe zu entrichten ist, werden die jährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.