Erwägungsgrund 2 32014R1210
Am 10. Februar 2012 wurde ein neues Protokoll zu dem Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert. Mit dem Protokoll werden Schiffen der Union in Gewässern, die in Bezug auf die Fischerei der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Guinea-Bissau unterstehen, Fangmöglichkeiten eingeräumt.