Erwägungsgrund 11 32014R0175
Nachdem Kemin Foods LC einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Slendesta® Kartoffelextrakt im Hinblick auf die Reduzierung des Körpergewichts (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00704) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Slendesta® trägt bei übergewichtigen Personen zur Reduzierung des Körpergewichts bei“.