Erwägungsgrund 6 32014R0175
Am 12. Februar 2013 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen der Einnahme einer Kombination von B. longum LA 101, L. helveticus LA 102, L. lactis LA 103 und S. thermophilus LA 104 und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang nachzuweisen war. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.