Erwägungsgrund 9 32014R0175
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von ♀EFAX™ im Hinblick auf die Linderung von Menstruationsbeschwerden (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00591) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „♀EFAX™ trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Menstruationszyklus bei“.