Verordnung (EU) Nr. 175/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32014R0175Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen