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Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine, aromatisierte weinhaltige Getränke und aromatisierte weinhaltige Cocktails (im Folgenden „aromatisierte Weinerzeugnisse“) als erfolgreich erwiesen. Angesichts technologischer Neuerungen sowie der Marktentwicklung und der sich ändernden Verbrauchererwartungen müssen die Regeln für die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung sowie zum Schutz geografischer Angaben für bestimmte aromatisierte Weinerzeugnisse jedoch aktualisiert werden, wobei traditionelle Herstellungsverfahren zu berücksichtigen sind.
eine geografische Angabe für aromatisierte Getränke aus Weinbauerzeugnissen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung…
Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates gilt unter anderem für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt…
Die Begriffsbestimmungen für aromatisierte Weinerzeugnisse sollten auch künftig die traditionellen Verfahren zur Sicherstellung der Qualität berücksichtigen,…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.