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Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind weitere Änderungen erforderlich, um die der Kommission gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzugleichen. Angesichts des Umfangs dieser Änderungen sollte die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 122/94 wurden neue Vorschriften für den Zusatz von Aromastoffen und Alkohol festgelegt, die für bestimmte aromatisierte Weinerzeugnisse gelten; der Klarheit halber sollten diese Vorschriften in diese Verordnung übernommen werden.
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 wurden der Kommission Befugnisse zur Durchführung einiger ihrer Bestimmungen übertragen. Infolge des Inkrafttretens des…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind die mit der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 auf die Kommission übertragenen Befugnisse an die Artikel…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit den Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98…
Aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten diese Befugnisse auf die Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.