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Mit der Verordnung (EG) Nr. 2008/97 des Rates werden der Kommission Befugnisse übertragen, die sie zum Erlass von Durchführungsbestimmungen zu den Sonderregelungen für die Einfuhr von Olivenöl und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei ermächtigen. Die Verordnung überträgt der Kommission auch Befugnisse, um Änderungen der genannten Verordnung vorzunehmen, falls sich die im Rahmen des betreffenden Assoziierungsabkommens vorgesehenen Sonderregelungen ändern sollten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 779/98 des Rates wurden der Kommission Befugnisse zum Erlass von besonderen Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der…
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zu den Sonderregelungen für die Einfuhr von Olivenöl und bestimmten anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 der Kommission vom 20. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien…
Daher sind die Verordnung (EG) Nr. 376/2008 und die folgenden Verordnungen entsprechend zu ändern: — Verordnung (EG) Nr. 1439/95 der Kommission vom 26. Juni…
Die Verordnung (EG) Nr. 2008/97 wird wie folgt geändert: 1. Die Artikel 7 und 8 erhalten folgende Fassung: „Artikel 7 Die Kommission erlässt im Wege von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 der Kommission vom 20. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.