Erwägungsgrund 4 32014R0257
Die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 sollte geändert werden, damit der Beschluss 2014/136/EU in Kraft treten und insbesondere damit Grönland in das Zertifikationssystem einbezogen werden kann.
Die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 sollte geändert werden, damit der Beschluss 2014/136/EU in Kraft treten und insbesondere damit Grönland in das Zertifikationssystem einbezogen werden kann.