Erwägungsgrund 5 32014R0257
Folglich wird es Grönland untersagt, Ein- oder Ausfuhren von nicht von einem gültigen Zertifikat begleiteten Rohdiamanten in das bzw. aus dem Gebiet eines anderen Teilnehmers als der Union zu gestatten. Die Änderungen gemäß der vorliegenden Verordnung ermöglichen die Ausfuhr von Rohdiamanten aus Grönland in Drittländer, sofern die Rohdiamanten von einem EU-Zertifikat begleitet werden.