Erwägungsgrund 7 32014R0257
Darüber hinaus sollten Änderungen vorgenommen werden, um die Einzelheiten der Vorlage von Rohdiamanten zur Prüfung durch Unionsbehörden festzulegen, die besonderen Bestimmungen über die Durchfuhr auf Grönland auszudehnen, die Beteiligung Grönlands am Ausschuss für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vorzusehen und die Vertretung Grönlands im Kimberley-Prozess und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten mithilfe der Kommission zu ermöglichen.