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Falls der Fernleitungsnetzbetreiber nachweisen kann, dass eine physikalische Bilanzierungsplattform infolge unzureichender Verbindungskapazität zwischen Bilanzierungszonen nicht in der Lage ist, die Liquidität auf dem kurzfristigen Gasgroßhandelsmarkt zu erhöhen und dem Fernleitungsnetzbetreiber die effiziente Durchführung von physikalischen Bilanzierungsmaßnahmen zu ermöglichen, kann dieser vorbehaltlich der Genehmigung durch die nationale Regulierungsbehörde von einer Alternative, etwa von Flexibilitätsdienstleistungen, Gebrauch machen. Wird von einer solchen Alternative Gebrauch gemacht, müssen die Modalitäten und Bedingungen der späteren vertraglichen Vereinbarungen sowie die anzuwendenden Preise und die Laufzeit präzisiert werden.
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