Erwägungsgrund 9 32014R0312
Diese Verordnung wurde gemäß dem Verfahren in Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 ausgearbeitet. Mit ihr werden die in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Ausgleichsregeln weiter harmonisiert, um den Gashandel zu erleichtern.