Erwägungsgrund 1 32014R0422
In seinem Urteil in der Rechtssache C-63/12, Kommission/Rat, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) ausgeführt, dass die Organe verpflichtet sind, jedes Jahr über die Angleichung der Bezüge zu entscheiden und entweder nach der in Artikel 3 des Anhangs XI des Statuts vorgesehenen Methode eine „mathematische“ Angleichung vorzunehmen oder im Einklang mit dessen Artikel 10 von dieser mathematischen Berechnung abzuweichen.