Art. 103 32014R0468
Liste der für die makroprudenziellen Instrumente zuständigen NCAs und NDAs
Die EZB holt von den NCAs und NDAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten Informationen zu den Behörden, die für die jeweiligen in Artikel 101 genannten makroprudenziellen Instrumente benannt sind, und zu den makroprudenziellen Instrumenten ein, die diese Behörden anwenden dürfen.