Art. 103 32014R0468Liste der für die makroprudenziellen Instrumente zuständigen NCAs und NDAs
Die EZB holt von den NCAs und NDAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten Informationen zu den Behörden, die für die jeweiligen in Artikel 101 genannten…
Art. 1 Abs. 1 32014R0468Gegenstand und Ziel
Diese Verordnung legt Vorschriften zu Folgendem fest: a) dem in Artikel 6 Absatz 7 der SSM-Verordnung genannten Rahmenwerk, nämlich ein Rahmenwerk zur…
Art. 107 Abs. 1 32014R0468Nach Aufnahme der engen Zusammenarbeit anzuwendende Grundsätze
Ab dem Tag, an dem ein Beschluss der EZB gemäß Artikel 7 Absatz 2 der SSM-Verordnung zur Aufnahme einer engen Zusammenarbeit zwischen der EZB und einer NCA…
Erwägungsgrund 4 32014R0468Die EZB, die NCAs und die nationalen benannten Behörden (National Designated Authorities — NDAs) müssen die in Artikel 5 der SSM-Verordnung genannten…
Art. 108 Abs. 3 32014R0468Mit der Beaufsichtigung im Rahmen der engen Zusammenarbeit verbundene Rechtsinstrumente
Ist die EZB der Auffassung, dass die NCA oder NDA in enger Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den in Artikel 5 der SSM-Verordnung genannten Aufgaben eine…