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Die EZB, die NCAs und die nationalen benannten Behörden (National Designated Authorities — NDAs) müssen die in Artikel 5 der SSM-Verordnung genannten makroprudenziellen Aufgaben wahrnehmen und die Abstimmungsverfahren einhalten, die in der SSM-Verordnung, dieser Verordnung und dem einschlägigen Unionsrecht vorgesehen sind. Die Funktionen des Eurosystems und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) bleiben hiervon unberührt.
Gegebenenfalls und unbeschadet der Verantwortung und der Rechenschaftspflicht der EZB für die ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben sind die NCAs…
Innerhalb des SSM werden die jeweiligen Aufsichtsbefugnisse auf Grundlage der Bedeutung der in den Geltungsbereich des SSM fallenden Unternehmen zwischen der…
Soweit für die Wahrnehmung der ihr durch die SSM-Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlich, kann die EZB die NCAs oder NDAs oder beide durch Anweisung…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ist die EZB ist dafür verantwortlich, dass der SSM für alle Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte…
Im Rahmen von Artikel 6 der SSM-Verordnung ist die EZB ausschließlich für die Wahrnehmung der mikroprudenziellen Aufgaben zuständig, die ihr durch Artikel 4 der…
Die EZB holt von den NCAs und NDAs der teilnehmenden Mitgliedstaaten Informationen zu den Behörden, die für die jeweiligen in Artikel 101 genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.