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Ist ein beaufsichtigtes Unternehmen Teil einer beaufsichtigten Gruppe, wird der Gesamtwert seiner Aktiva auf Grundlage der nach geltendem Recht erstellten aufsichtsrechtlichen konsolidierten Jahresendmeldung festgestellt.
Kann der Gesamtwert der Aktiva nicht auf Grundlage der in Absatz 1 genannten Daten festgestellt werden, wird er auf Grundlage des nach den in der Union gemäß des letzten geprüften konsolidierten Jahresabschlusses festgestellt, welcher gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellt wurde, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates in der Union gelten, und wenn dieser Jahresabschluss nicht vorliegt, auf Grundlage des nach den geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten konsolidierten Jahresabschlusses.
Ist das beaufsichtigte Unternehmen nicht Teil einer beaufsichtigten Gruppe, wird der Gesamtwert seiner Aktiva auf Grundlage der nach geltendem Recht auf Einzelinstitutsbasis erstellten aufsichtsrechtlichen Jahresendmeldung festgestellt.
Kann der Gesamtwert der Aktiva nicht anhand der in Absatz 3 genannten Daten festgestellt werden, wird er auf Grundlage des letzten geprüften Jahresabschlusses festgestellt, welcher gemäß den IFRS erstellt wurde, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Union gelten, und wenn dieser Jahresabschluss nicht vorliegt, auf Grundlage des nach den geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschlusses.
Ist das beaufsichtigte Unternehmen eine Zweigstelle eines in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstituts, wird der Gesamtwert der Aktiva auf Basis der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 (EZB/2008/32) der Europäischen Zentralbank gemeldeten statistischen Daten festgestellt.
Ob ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe auf Basis des Größenkriteriums bedeutend ist, wird anhand des Gesamtwerts seiner/ihrer Aktiva…
Die EZB stellt fest, ob ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe bedeutend ist, indem sie die in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung…
Ein beaufsichtigtes Unternehmen kann auf Grundlage eines der folgenden Kriterien als bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen eingestuft werden: a) seiner Größe,…
Für die Zwecke der Feststellung der Bedeutung eines Kreditinstituts auf Basis des Größenkriteriums wird der „Gesamtwert der Aktiva“ aus der Zeile „Bilanzsumme“…
Jedes einzelne beaufsichtigte Unternehmen, das Teil einer beaufsichtigten Gruppe ist, gilt in einem der folgenden Fälle als bedeutendes beaufsichtigtes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.