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Ob ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe auf Basis des Größenkriteriums bedeutend ist, wird anhand des Gesamtwerts seiner/ihrer Aktiva festgestellt.
Ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe wird als bedeutend eingestuft, wenn der Gesamtwert seiner/ihrer Aktiva 30 Mrd. EUR übersteigt (nachfolgend der „Größenschwellenwert“).
Ist das beaufsichtigte Unternehmen nicht Teil einer beaufsichtigten Gruppe, wird der Gesamtwert seiner Aktiva auf Grundlage der nach geltendem Recht auf…
Ein beaufsichtigtes Unternehmen kann auf Grundlage eines der folgenden Kriterien als bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen eingestuft werden: a) seiner Größe,…
Die EZB stellt fest, ob ein beaufsichtigtes Unternehmen oder eine beaufsichtigte Gruppe bedeutend ist, indem sie die in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung…
Eine beaufsichtigte Gruppe kann von der EZB auf Basis ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten nur dann als bedeutend angesehen werden, wenn der Gesamtwert ihrer…
Jedes einzelne beaufsichtigte Unternehmen, das Teil einer beaufsichtigten Gruppe ist, gilt in einem der folgenden Fälle als bedeutendes beaufsichtigtes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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