Erwägungsgrund 3 32014R0469
Die EZB hat die Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) erlassen, um die Verfahren zur Ausübung der jeweiligen Aufsichtsaufgaben durch die EZB, die nationalen zuständigen Behörden und die nationalen benannten Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 näher festzulegen. Die Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) enthält Bestimmungen zum Verfahren für die Verhängung von Verwaltungssanktionen durch die EZB und die nationalen zuständigen Behörden im Bereich der Aufsicht.