Erwägungsgrund 4 32014R0469
Um eine einheitliche Regelung für die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) zu schaffen, hat die EZB die Empfehlung EZB/2014/19 erlassen.