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Um den Mehrwert oder die Qualität des gefangenen Fischs zu steigern, können aus dem EMFF folgende Investitionen unterstützt werden:
Investitionen, durch die der Mehrwert der Fischereierzeugnisse gesteigert wird, indem die Fischer insbesondere in die Lage versetzt werden, Verarbeitung, Vermarktung und Direktverkauf ihrer Fänge selbst zu übernehmen;
innovative Investitionen an Bord, durch die die Qualität der Fischereierzeugnisse gesteigert wird.
Die Unterstützung nach Absatz 1 Buchstabe b ist abhängig von der Nutzung selektiver Fanggeräte zur Minimierung unerwünschter Fänge und wird nur Eignern von Fischereifahrzeugen der Union gewährt, die in den beiden letzten Kalenderjahren vor dem Tag der Stellung des Unterstützungsantrags mindestens 60 Tage Fangtätigkeiten auf See ausgeübt haben.
Investitionen, durch die der Mehrwert der Fischereierzeugnisse gesteigert wird, indem die Fischer insbesondere in die Lage versetzt werden, Verarbeitung,…
Investitionen zur Steigerung des Mehrwerts oder der Qualität des gefangenen Fischs gemäß Artikel 28 unter den dort genannten Bedingungen;
Investitionen an Bord oder in Ausrüstungen für den Ausschluss von Rückwürfen durch die Vermeidung und Verringerung unerwünschter Fänge bei kommerziellen…
die Bedingungen für Investitionen zur Verhinderung und Begrenzung von Schäden gemäß Artikel 43 erfüllen.
die Erschließung neuer Märkte und Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, einschließlich von —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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