Erwägungsgrund 44 32014R0508
Im Einklang mit dem von der GFP eingeführten Rückwurfverbot sollte der EMFF Investitionen an Bord von Schiffen unterstützen, die darauf abzielen, die ungewollten Fänge bestmöglich zu nutzen und unzureichend genutzte Bestandteile des gefangenen Fischs einer Verwendung zuzuführen. Angesichts der Knappheit der Ressourcen und um dem gefangenen Fisch einen möglichst hohen Wert zu geben, sollte der EMFF auch Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen fördern, die darauf abzielen, den Handelswert der gefangenen Fische zu erhöhen.