Erwägungsgrund 43 32014R0508
Um die Zielsetzung der Nachhaltigkeit der GFP-Reform nicht zu gefährden, sollte eine Obergrenze für die Höhe der finanziellen Unterstützung festgelegt werden, die für Maßnahmen zur Flottenanpassung wie etwa zeitweilige und dauerhafte Einstellung sowie Austausch von Maschinen zugewiesen werden kann, und der Zeitraum, für den eine solche finanzielle Unterstützung für dauerhafte Einstellung gewährt werden kann, sollte begrenzt werden.