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Die Unterstützung unter diesem Kapitel ist, sofern in dieser Verordnung nicht anders bestimmt, auf Aquakulturunternehmen beschränkt.
Für die Zwecke dieses Artikels legen Neueinsteiger im Aquakultursektor i einen Geschäftsplan und — sofern die Investitionskosten über 50 000 EUR betragen — eine Durchführbarkeitsstudie vor, die eine Umweltprüfung der Vorhaben enthält. Unterstützung unter diesem Kapitel wird nur gewährt, wenn mithilfe eines unabhängigen Vermarktungsberichts eindeutig aufgezeigt wurde, dass es gute und nachhaltige Vermarktungsmöglichkeiten für das Erzeugnis gibt.
Vorhaben, bei denen in Ausrüstung oder Infrastruktur investiert wird, um zukünftigen Auflagen des Unionsrechts in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheit von Mensch oder Tier, Hygiene oder Tierschutz nachzukommen, können bis zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, an dem derartige Auflagen für die Unternehmen verbindlich werden.
Es wird keine Unterstützung für die Zucht von genetisch veränderten Organismen gewährt.
Es wird keine Unterstützung für Aquakulturvorhaben in geschützten Meeresgebieten gewährt, falls die zuständige Behörde des Mitgliedstaats auf der Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt hat, dass das Vorhaben erhebliche negative Umweltauswirkungen hätte, die nicht ausreichend gemindert werden können.
Vorhaben, bei denen in Ausrüstung oder Infrastruktur investiert wird, um zukünftigen Auflagen des Unionsrechts in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheit von Mensch…
Beihilfen für Investitionen zur Steigerung der Produktivität oder Verbesserung der Umweltauswirkungen in der Aquakultur, die die Voraussetzungen nach Kapitel I…
Beihilfen für die Förderung neuer Aquakulturbetreiber, die nachhaltige Aquakultur praktizieren, die die Voraussetzungen nach Kapitel I dieser Verordnung…
Begünstigte Unternehmen nach diesem Artikel sind nur diejenigen Unternehmen, die von dem Mitgliedstaat mit den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Aufgaben…
Beihilfen für Umweltleistungen erbringende Unternehmen im Aquakultursektor, die die Voraussetzungen nach Kapitel I dieser Verordnung erfüllen, sind im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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