Erwägungsgrund 47 32014R0508
Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 19. September 2002„Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“ und der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. April 2013„ Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU“, den GFP-Zielen und der Strategie Europa 2020 sollte der EMFF die ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung der Aquakulturindustrie unterstützen.