Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte für jeden Mitgliedstaat nach objektiven und transparenten Kriterien eine jährliche Aufschlüsselung der verfügbaren Mittel vornehmen. Diese Kriterien sollten Indikatoren zur Messung der Größe des Fischerei- und Aquakulturbereichs, das Ausmaß der Zuständigkeit für Kontrolle und Datenerhebung, die historischen Mittelausstattungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und die historische Inanspruchnahme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates einschließen.
Ausmaß der Datenerhebungsaufgaben des betreffenden Mitgliedstaats, das unter Berücksichtigung der Größe der nationalen Fischereiflotte, der Anlandemenge und des…
Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage ihrer Bewertungen des Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und den ihnen zur Verfügung…
Bei der Zuteilung der ihnen gemäß Artikel 16 zugewiesenen Fangmöglichkeiten wenden die Mitgliedstaaten transparente und objektive Kriterien an, die unter…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, das Verzeichnis der förderfähigen Fischereierzeugnisse und deren Mengen sowie die entsprechenden…
Jede GAP-Maßnahme sollte überwacht und bewertet werden, um ihre Qualität zu verbessern und ihre Wirksamkeit aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang sollte eine…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für jede Fischerei oder Fischereigruppe anzunehmen, gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.