Erwägungsgrund 12 32023R2053
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wurde das Konzept der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingeführt. Der Kohärenz wegen sollte das ICCAT-Konzept der Mindestgröße als die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung in Unionsrecht umgesetzt werden.