Erwägungsgrund 17 32013R1380
Da alle Angelegenheiten, die Europas Ozeane und Meere betreffen, eng miteinander verbunden sind, sollte die GFP in einer Art und Weise durchgeführt werden, die mit den übrigen Politikbereichen der Union in Einklang steht und insbesondere Interaktionen mit Unionstätigkeiten in anderen maritimen Politikbereichen Rechnung trägt. In den verschiedenen Meeresräumen von Ostsee, Nordsee, Keltischer See, Biscaya und Iberischer Küste, dem Mittelmeer und dem Schwarzen Meer sollten politische Entscheidungen in verschiedenen Bereichen kohärent sein.