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Begünstigte des EMFF im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates können Betreiber im Sinne von Artikel 4 Nummer 30 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, Fischer oder Zusammenschlüsse von Fischern sein, sofern in der vorliegenden Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sieht in Artikel 95 Absatz 1 allgemeine Regeln in Bezug auf die Intensität der öffentlichen Beihilfen für die gesamten…
Der Anwendungsbereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sollte die Unterstützung der GFP für die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen, für…
Der Antrag eines Betreibers ist für einen bestimmten Zeitraum, der gemäß Absatz 4 dieses Artikels festgelegt wird, unzulässig, wenn die zuständige Behörde…
Die Zielsetzungen der GFP würden unterminiert, wenn finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF an Betreiber gehen würde, die die Bedingungen der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds enthält die Vorschriften für die gemeinschaftlichen…
Um die Fischereitätigkeiten an die Fangmöglichkeiten anzupassen, sollte es dem EMFF möglich sein, die Planung, Entwicklung, Begleitung, Bewertung und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.