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Angesichts der Tatsache, dass die Fischereitätigkeiten in den Gebieten der Union in äußerster Randlage Schwierigkeiten gegenüberstehen, vor allem aufgrund ihrer Abgelegenheit und ihrer besonderen klimatischen Bedingungen, sollte es möglich sein, dass der EMFF die in Artikel 349 AEUV anerkannten spezifischen Zwänge dieser Gebiete berücksichtigt.
Biologische Meeresschätze rund um die Gebiete der Union in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 Absatz 1 des Vertrags sollten besonders geschützt werden, da sie…
Besondere Beachtung sollte der Eindämmung oder gar Beseitigung von Problemen in Bezug auf die Zugänglichkeit und den Wettbewerb gelten, die für die Gebiete der…
Bei der Verfolgung der Ziele dieser Verordnung ist die besondere Situation der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere deren Abgelegenheit, deren Insellage…
Um die Fischereitätigkeiten an die Fangmöglichkeiten anzupassen, sollte es dem EMFF möglich sein, die Planung, Entwicklung, Begleitung, Bewertung und die…
Für die Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch die Behörden von Mayotte ab dem Zeitpunkt, zu dem Mayotte ein Gebiet in…
Für die Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch die Behörden von Mayotte ab dem Zeitpunkt, zu dem Mayotte ein Gebiet in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.