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Um die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der Union gegenüber ähnlichen Erzeugnissen aus anderen Regionen der Union zu bewahren, hat die Union 1992 Maßnahmen zum Ausgleich der damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten im Fischereisektor eingeführt. Die Maßnahmen für den Zeitraum 2007-2013 sind in der Verordnung (EG) Nr. 791/2007 festgelegt. Es ist notwendig, diese Unterstützung auch ab dem 1. Januar 2014 weiter zu gewähren, um die Mehrkosten für den Fischfang, die Fischzucht, die Verarbeitung und die Vermarktung bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage der Union auszugleichen, so dass dieser Ausgleich zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betreiber aus diesen Gebieten beiträgt.
Im Einklang mit den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik, die insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002des Rates festgelegt sind, finanziert die…
Die Wettbewerbsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors in der Union muss gestärkt und eine Vereinfachung ist erforderlich, um eine bessere Verwaltung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2006 sieht neben anderen Maßnahmen auch Finanzhilfen der Union für Ausgaben im Bereich der Fischereiüberwachung im Zeitraum 2007 bis…
Um die Lebensfähigkeit von Fischerei und Aquakultur in einem stark wettbewerbsgeprägten Markt zu gewährleisten, ist es notwendig, Bestimmungen über die…
Aus dem EMFF kann ein Ausgleich für die Mehrkosten gewährt werden, die Unternehmern im Fischfang, in der Fischzucht, in der Verarbeitung und Vermarktung von…
Es ist angezeigt, Wettbewerbsregeln für die Erzeugung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen festzulegen und dabei den besonderen Merkmalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.