Erwägungsgrund 10 32021R1139
Der MFR 2021-2027 sieht vor, dass die Fischerei- und Meerespolitik weiterhin aus dem Haushalt der Union zu unterstützen ist. Die EMFAF-Haushaltsmittel sollten sich auf 6108000000 EUR zu jeweiligen Preisen belaufen. EMFAF-Mittel sollten in geteilte Mittelverwaltung und direkte und indirekte Mittelverwaltung aufgeteilt werden. 5311000000 EUR sollten für die Unterstützung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und 797000000 EUR für die Unterstützung im Rahmen der direkten und der indirekten Mittelverwaltung bereitgestellt werden. Um Stabilität insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der GFP zu gewährleisten, sollte die Festlegung der nationalen Zuweisungen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 auf den Anteilen für den Zeitraum 2014-2020 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beruhen. Besondere Beträge sollten für die Gebiete in äußerster Randlage, für die Kontrolle und Durchsetzung sowie für die Erhebung und Verarbeitung von Daten für die Fischereibewirtschaftung und für wissenschaftliche Zwecke vorbehalten sein, während die Beträge für bestimmte Investitionen in Fischereifahrzeuge und für die endgültige und die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit begrenzt werden sollten.