Erwägungsgrund 24 32021R1139
Es müssen spezifische Förderfähigkeitsregeln für bestimmte andere aus dem EMFAF unterstützte Investitionen in der Fischereiflotte festgelegt werden, um zu vermeiden, dass diese Investitionen zu Überkapazitäten oder Überfischung beitragen. Insbesondere sollte die Unterstützung für den Ersterwerb eines gebrauchten Schiffs durch einen jungen Fischer und für den Austausch oder die Modernisierung der Maschine eines Fischereifahrzeugs ebenfalls an Bedingungen geknüpft sein, einschließlich der Bedingung, dass das Schiff zu einem Flottensegment gehören muss, das ein Gleichgewicht in Bezug auf die verfügbaren Fangmöglichkeiten dieses Segments aufweist, und dass die neue oder modernisierte Maschine keine höhere in Kilowatt (kW) ausgedrückte Leistung hat als die zu ersetzende Maschine.