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Möglicherweise kann der Bedarf der Verarbeitungsindustrie an landwirtschaftlichen Rohstoffen unter Wettbewerbsbedingungen nicht vollständig durch solche Rohstoffe aus der Union gedeckt werden. Die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates sieht vor, dass Waren zum aktiven Veredelungsverkehr zugelassen werden können, sofern sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vorgesehen sind. Die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 soll durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt werden, allerdings erst mit Wirkung zum 1. Juni 2016. Daher sollte in dieser Verordnung auf die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Bezug genommen werden, insbesondere dahin gehend, dass künftig Bezugnahmen auf die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 als Bezugnahmen auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 anzusehen sind. Unter genau definierten Bedingungen sollten die wirtschaftlichen Voraussetzungen bei der Zulassung bestimmter Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse zum Veredelungsverkehr als erfüllt gelten. Diese Mengen sollten anhand eines Bedarfsrahmenplans bestimmt werden, wobei faire Zugangsbedingungen zu den verfügbaren Mengen, die Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer sowie die Transparenz mithilfe eines Systems von den Mitgliedstaaten auszustellender Lizenzen für die aktive Veredelung (im Folgenden „AV-Lizenzen“) gewährleistet werden sollten.
Werden Nicht-Anhang-I-Waren durch aktive Veredelung aus in Anhang III dieser Verordnung aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewonnen, so gelten die…
Die Zulassung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 148 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.…
Für die Überführung bestimmter Mengen von Grunderzeugnissen im Sinne von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 in den aktiven Veredelungsverkehr ohne…
Zur Gewährleistung einer umsichtigen und wirksamen Verwaltung des aktiven Veredelungsverkehrs, wobei der Situation auf dem Unionsmarkt für die betreffenden…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich Einfuhren und der aktiven Veredelung sollten der Kommission…
Die Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.