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Da die Zusammensetzung der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse und Nicht-Anhang-I-Waren für die korrekte Anwendung der mit dieser Verordnung festgelegten Handelsvereinbarung von Bedeutung sein kann, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, ihre Zusammensetzung mit Hilfe von qualitativen und quantitativen Analysen zu ermitteln.
Sofern dies in Bezug auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Nicht-Anhang-I-Waren erforderlich ist, werden für die Zwecke von Handelsregelungen im…
Es sind Bestimmungen vorzusehen, nach denen die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Angaben übermitteln, die zur Umsetzung der…
Bei der Aufstellung des Verzeichnisses der Nicht-Anhang-I-Waren, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, sollte Folgendes berücksichtigt werden: die…
Im Rahmen bestimmter internationaler Übereinkünfte kann die Union Einfuhrzölle und die für Ausfuhren zu zahlenden Beträge auf den vollständigen oder teilweisen…
In Anbetracht des engen Zusammenhangs zwischen den Nicht-Anhang-I-Waren und den zur Herstellung dieser Nicht-Anhang-I-Waren verwendeten landwirtschaftlichen…
Zur Wahrung des Status quo sollte diese Verordnung Anhänge enthalten, die Folgendes umfassen: ein Verzeichnis landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.